Hundesteuer

Anzeigepflicht
Wer in Eppelheim einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens, der Stadt schriftlich anzuzeigen (siehe Anmeldeformular).
Nach der Anmeldung des Hundes bekommt der Besitzer innerhalb einer Woche den entsprechenden Hundesteuerbescheid zugeschickt.

Hundesteuermarke
Die Hundesteuermarke wird mit der Anmeldung eines Hundes an den Besitzer ausgegeben und ist bei Beendigung der Hundehaltung an die Stadt zurückzugeben. Der Verlust der Marke ist bei der Stadt anzuzeigen, für eine Ersatzmarke wird eine Gebühr in Höhe von 10,- Euro erhoben. Unbrauchbar gewordene Marken können bei der Stadt kostenlos ausgetauscht werden.

Steuerbefreiung
Steuerbefreiung ist auf Antrag Personen zu gewähren, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen oder Hunden, die die Rettungshundeprüfung bzw. die Wiederholungsprüfung abgelegt haben; die Steuerbefreiung kann nicht rückwirkend gewährt werden. Für Kampfhunde gibt es keine Steuerbefreiung.

Hunde aus dem Tierheim
Die Stadt Eppelheim gewährt weder eine Ermäßigung noch eine zeitliche Steuerbefreiung für Hunde die aus dem Tierheim übernommen werden, auch Hunde die von einkommensschwachen Personen sowie Personen, die HLU- oder ALG-Leistungen beziehen gehalten werden sind hiervon ausgeschlossen. Die Hunde werden steuerpflichtig nachdem sie drei Monate alt sind.

Kampfhunde

Generell gilt im Ort die Leinenpflicht für alle Hunde, außerhalb der Bebauung wird toleriert, dass der Hund ohne Leine geht, wenn andere Personen nicht belästigt werden.

Das Entfernen der Hundehäufchen sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Die Stadt Eppelheim hat dafür im ganzen Ort Spender für Hundekottüten aufgestellt. Ein verantwortungsvoller Hundebesitzer oder "Gassi"-Geher hat immer mindestens eine Tüte dabei für den "Fall des Falles". Schließlich will man ja selbst nicht hineintreten.

Höhe der Hundesteuer

Erster Hund        96,00 Euro
Zweiter Hund und jeder weitere 204,00 Euro
Kampfhund 720,00 Euro
Zweiter und jeder weitere Kampfhund 1440,00 Euro
Zwingersteuer 288,00 Euro

Nähere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt oder telefonisch unter (06221) 794-206, -204.


Folgende Dateien stehen für Sie zum Download bereit:
Hundesteuersatzung (33,6 KB)
An-/Abmeldeformular (1,059 MB)
Merkblatt Kampfhunde (88,4 KB)

Ihre Ansprechpartner:

Frau Jutta Stolz

Sachbearbeiterin

Schulstraße 2
69214 Eppelheim
Telefon 06221 794206
Fax 06221 794219
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (oder nach telefonischer Vereinbarung)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 14:00 - 18:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus
Raum 5
Aufgaben

Steuerveranlagung

Frau Melanie Scharpf

Teamleitung Kasse und Steuern

Telefon 06221 794204
Fax 06221 794219
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr  
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr  
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr  

oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäude Rathaus
Raum 4a
Aufgaben

Steuerveranlagung, Kassenwesen