Wasser-/ Abwassergebühren

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung versorgt die Einwohner Eppelheims mit Trinkwasser, wobei die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH die technische Betriebsführung wahrnehmen. Dafür werden Benutzungsgebühren erhoben. Rechtliche Grundlage ist die Wasserversorgungssatzung (213,8 KB) (Satzung über den Anschluss an die Öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Eppelheim).

Auch die Abwasserbeseitigung ist eine wichtige Aufgabe der Stadt und findet in der Abwassersatzung (151,4 KB) ihre rechtlichen Grundlagen. Dabei wird die Niederschlagswassergebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation erhoben. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der versiegelten Fläche des Flurstückes berechnet. Für das Einleiten von Schmutzwasser in die städtische Kanalisation wird die Schmutzwassergebühr erhoben. Diese wird nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet.

Die aktuellen Gebührensätze im Überblick:

Gebühren ab 01.07.2017
Schmutzwassergebühr 1,22 €/m³*
Niederschlagswassergebühr 0,63 €/m2*
Wasserverbrauchsgebühr 2,13 €/m³**
Grundgebühren monatlich je Wasserzähler:
Qn 2,5 waagrecht 1,00 €**
Qn 2,5 senkrecht 1,05 €**
Qn 6 waagrecht 1,25 €**
Qn 6 senkrecht 1,15 €**
Qn 10 1,60 €**
Qn 40 Großwasserzähler 15,25 €**
Qn 40 Verbundzähler 16,00 €**
Qn 60 Verbundzähler 25,25 €**
Standrohrverleih an Baufirmen:
Kaution Standrohr 1.500,00 €*
Bearbeitungsgebühr Standrohr (einmalig) 18,50 €**
Standrohr je Monat 16,40 €**

*nicht Mehrwertsteuerpflichtig // **zzgl. 7% Mehrwertsteuer

Kundeneigener Abzugszähler (z.B. Gartenzähler):
Ein Abzugszähler kann auf eigene Kosten von einem fachlich geeigneten Installationsunternehmen eingebaut werden, um die nicht in die Kanalisation eingeleitete Trinkwassermenge durch einen geeichten Unterzähler nachzuweisen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch (nach Ablauf der sechsjährigen Eichfrist) eines Zwischenzählers ist der Stadt innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. Für den jährlichen Verbrauch, welcher durch den Abzugszähler nachgewiesen wird, erfolgt die Gutschrift der Schmutzwassergebühr.

Folgende Formulare stehen für Sie zum Download bereit:
Anmeldung Gartenzähler (235,7 KB)
Austausch Gartenzähler (87,1 KB)

Kundenwechsel:
Innerhalb eines Monats sind der Stadt Eppelheim der Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber.

Bitte beachten Sie, dass die Wasser- und Abwassergebühren nur mit dem Grundstücks- bzw. Hauseigentümer abgerechnet werden. Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 der Abwassersatzung und § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung ist Gebührenschuldner ausschließlich der Grundstückseigentümer. Eine Rechnungsstellung direkt an den Mieter ist daher nicht möglich. Um Ihnen die Abrechnung mit den Mietern zu erleichtern, sind wir gerne bereit Rechnungssimulationen zu erstellen. Dafür benötigen wir das Ablesedatum und den Wasserzählerstand. Desweiteren ist es möglich, Zwischenablesungen zu erfassen. Diese sind auf der Jahresrechnung ersichtlich.

Folgendes Formular steht für Sie zum Download bereit:
Kundenwechsel (72,4 KB)

Änderung der versiegelten Fläche:
Die versiegelte Fläche des Flurstückes ist Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr. Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks, ändern sich Größe oder Nutzung von Zisternen oder werden solche neu errichtet, ist die Änderung dem Abwasserzweckverband Heidelberg innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Mitteilung erfolgt über das Formular "Mitteilung über Veränderungen der versiegelten Flächen zur Berechnung der Abwassergebühr". Ansprechpartner für die Berechnung der versiegelten Fläche ist die Arbeitsgruppe des Abwasserzweckverband Heidelberg (Telefon: 06221-5827531 und 06221-5827230).

Folgendes Formular steht für Sie zum Download bereit:
Mitteilung Änderung der versiegelten Fläche (194,9 KB)

Onlineerfassung der Zählerstände

Begleitend zur Kundenselbstablesung steht Ihnen im Folgenden das Internetportal zur Onlineerfassung der Zählerstände zur Verfügung: 
Onlineerfassung der Zählerstände

Ihre Ansprechpartner:

Herr Gerd Reitlinger

Sachbearbeiter

Telefon 06221 794207
Fax 06221 794209
Gebäude Rathaus
Raum 7
Aufgaben

Wasser-/Abwasser und Anweiswesen