Verleih von Standrohren

Privatpersonen und Baufirmen haben die Möglichkeit bei der Stadt Eppelheim Standrohre auszuleihen. In seiner Sitzung am 21.10.2013 hat der Gemeinderat die Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen, die folgende Regelung zum Verleih von Standrohren enthält:
 

§ 38a


Standrohre

(1) Zur Entnahme von Wasser aus Hydranten ist ein Standrohr der Gemeinde auszuleihen (§ 8 IV). Hierfür kann eine Kaution in Höhe von 1.500 Euro verlangt werden, welche vor Ausleihbeginn bezahlt werden muss.
(2) Für den Verleih des Standrohres fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 18,50 Euro an. Außerdem ist pro angefangenem Monat, in dem das Standrohr ausgeliehen wurde, eine Gebühr in Höhe von 16,40 € zu bezahlen. Das entnommene Wasser wird nach der Verbrauchsgebühr (§ 37 II) abgerechnet.
(3) Die Standrohrwasserzähler sind alle 3 Monate, ausgehend vom Entleihungstag, unaufgefordert zur Überprüfung und Zwischenablesung der Gemeinde vorzuzeigen.



Um eine sachgerechte Aufstellung des Standrohres zu gewährleisten, wird bei Privatpersonen das Standrohr vom Bauhof aufgestellt. Ein Verleih ist daher nur für jeweils 1 Tag möglich, da der Bauhof das Standrohr morgens aufstellt und abends wieder abholt. Anstelle der Kaution fallen hier Kosten für das Aufstellen je nach Höhe des Zeitaufwandes an. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung direkt an den Bauhof (Telefon: 06221-756648).

Ihre Ansprechpartner:

Herr Gerd Reitlinger

Sachbearbeiter

Telefon 06221 794207
Fax 06221 794209
Gebäude Rathaus
Raum 7
Aufgaben

Wasser-/Abwasser und Anweiswesen