Namenserklärung / Namensänderung
Namensrechtliche Erklärungen kommen in folgenden Fällen in Betracht:
- Sie hatten bisher keinen Ehenamen bestimmt und möchten dies nun tun (hier ist eine gemeinsame Erklärung notwendig),
- Sie hatten einen Ehenamen bestimmt und der bisherige Name soll nun dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden (Doppelname),
- Sie möchten Ihren Doppelnamen widerrufen oder
- Sie möchten nach der Auflösung Ihrer Ehe wieder Ihren vorherigen Namen annehmen.
Bezüglich näheren Informationen, insbesondere bei Namenserklärungen bei Eheschließungen im Ausland wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, da je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen benötigt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bürgerservice.
Ihre Ansprechpartner im Rathaus:
Standesbeamter
Standesamt/Rentenangelegenheiten
Montag | 8:30 - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 8:30 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 Uhr | |
Donnerstag | 8:30 - 12:00 Uhr | |
Freitag | 8:30 - 12:00 Uhr |
oder nach telefonischer Vereinbarung
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