Matthias Kutsch ist neuer Bürgermeister
Kurz vor 19 Uhr verkündete der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und 1. Bürgermeisterstellvertreter Linus Wiegand am Sonntagabend (6. April 2025) das vorläufige Ergebnis der Stichwahl: Matthias Kutsch heißt der neue Bürgermeister von Eppelheim. Der 41-Jährige kam auf 2.935 Stimmen (63,39 Prozent), sein Mitbewerber Alexander Hahn auf 1.695 Stimmen (36,61 Prozent). Die Wahlbeteiligung liegt bei 41,01 Prozent. Wahlberechtigt waren 11.352 Eppelheimerinnen und Eppelheimer. Dieses vorläufige Endergebnis wurde vom Gemeindewahlausschuss einen Tag später bestätigt. Der Termin, an dem Matthias Kutsch vereidigt wird und sein Amt antritt, wird nach Ostern festgelegt.
Nachdem alle elf Stimmbezirke auszählt waren, beglückwünschten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Unterstützerinnen und Unterstützer den zukünftigen Verwaltungschef von Eppelheim in der Rudolf-Wild-Halle, wo das Resultat öffentlich auf einer großen Leinwand präsentiert wurde. Unter ihnen waren auch die Amtsvorgängerin Patricia Rebmann, Bürgermeisterkollegen sowie die Landtagsabgeordneten Andreas Sturm und Daniel Born. Der Spielmannszug der Feuerwehr Eppelheim und der Sängerbund Germania gratulierten Matthias Kutsch mit einem Ständchen.
Rund 120 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer trugen – wie schon im ersten Wahlgang am 23. März 2025 – zum reibungslosen Ablauf der Stichwahl zum Bürgermeister bei.
Weitere Details gibt es unter dem Link:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250323/08226018/praesentation/index.html
Öffentliche Bekanntmachung: Ergebnis der Stichwahl zum Bürgermeister am 6. April 2025 (319,3 KB)
Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ermittlung des Ergebnisses der Stichwahl zum Bürgermeister
Am Montag, 7. April 2025, um 17 Uhr findet im Rathaus, Bürgersaal, 1. OG, Schulstr. 2, 69214 Eppelheim eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung:
1. Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl gem. §§ 45 GemO, 28 KomWG, 43 KomWO
2. Sonstiges
Zu der Sitzung hat jeder Zutritt.
Bürgermeisterwahl: Stichwahl am 6. April
Wer in den nächsten acht Jahren an der Verwaltungsspitze des Eppelheimer Rathauses steht, entscheidet sich am 6. April 2025. Keiner der sechs Kandidierenden erreichte am Sonntag (23. März 2025) im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit. Es kommt nun zur Stichwahl zwischen Matthias Kutsch (rechts im Bild; er kam auf 42,18 Prozent) und Alexander Hahn (23,24 Prozent); sie bekamen im ersten Wahlgang die meisten Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 48,09 Prozent.
Weitere Informationen gibt es unter
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250323/08226018/praesentation/index.html
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 06221/794-120 oder -123 sowie per E-Mail an: buergeramt@eppelheim.de
Die Wahldienststelle ist am Samstag, 5. April 2025, von 9 bis 12 Uhr für Briefwähler vor Ort geöffnet.
Öffentliche Bekanntmachung: Durchführung einer Stichwahl am 6. April 2025 (657,6 KB)
Öffentliche Bekanntmachung: Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 23. März 2025 (163,8 KB)
Am 23. März 2025 fand die Bürgermeisterwahl statt. Keiner der Kandidierenden konnte die absolute Mehrheit erreichen. Es kommt am 6. April 2025 zur Stichwahl zwischen Matthias Kutsch und Alexander Hahn. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen. Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 06221/794-120 oder -123 sowie per E-Mail an: buergeramt@eppelheim.de
Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ermittlung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl
Am Mittwoch, 26. März 2025, um 18.30 Uhr findet im Rathaus, Bürgersaal, 1. OG, Schulstr. 2, 69214 Eppelheim eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung:
1. Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl
2. Sonstiges
Zu der Sitzung hat jeder Zutritt.
Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ermittlung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl und ggfs. Feststellung des Erfordernisses einer Stichwahl
Am Montag, 24. März 2025, um 17 Uhr findet im Rathaus, Bürgersaal, 1. OG, Schulstr. 2, 69214 Eppelheim eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung:
1. Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl, ggfs. Feststellung des Erfordernisses einer Stichwahl gem. §§ 45 GemO, 28 KomWG, 43 KomWO
2. Sonstiges
Zu der Sitzung hat jeder Zutritt.
Wahllokalverzeichnis (14,1 KB)
Wahllokalverzeichnis Briefwahl (13,7 KB)
Gemeindewahlausschuss: Fünf Bewerber und eine Bewerberin sind zugelassen
Die Eppelheimerinnen und Eppelheimer finden bei der Bürgermeisterwahl am 23. März 2025 fünf Kandidaten und eine Kandidatin in dieser Reihenfolge auf dem Stimmzettel:
1. Matthias Kutsch, Unternehmer, Geburtsjahr 1983, wohnhaft in Heidelberg
2. Dietmar Fischer, Diplom-Betriebswirt (BA), Geburtsjahr 1966, wohnhaft in Bad Liebenzell
3. Alexander Hahn, Gymnasiallehrer, Geburtsjahr 1981, wohnhaft in Leimen
4. Dennis Wiedemann, Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst, Geburtsjahr 1981, wohnhaft in Schwetzingen
5. Awais Buttar, Unternehmer, Geburtsjahr 1983, wohnhaft in Hirschberg an der Bergstraße
6. Hildegard Stolz, EDV-Beraterin, Geburtsjahr 1962, wohnhaft in Heidelberg
Das hat der Gemeindewahlausschuss (GWA) unter der Leitung des Vorsitzenden Linus Wiegand in öffentlicher Sitzung am 24. Februar 2025 beschlossen.
Nach der Verpflichtung der GWA-Mitglieder Renate Schmidt, Klaus Mader, Hartmut Nickisch-Kastner und Klaus Preuß gaben der Amtsleiter David Stoiber und Wahlleiter Axel Oschmann bekannt, dass sich fünf Kandidaten und eine Kandidatin fristgerecht beworben haben und nach Prüfung alle Voraussetzungen erfüllen, die für die Zulassung zur Bürgermeisterwahl erforderlich sind (§ 10 Kommunalgesetz):
- eine handschriftlich unterschriebene Willenserklärung zur Bewerbung,
- 25 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen;
- eine Wählbarkeitsbescheinigung;
- die eidesstattliche Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin, dass er/sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel ergibt sich aus der Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Da die Unterlagen der ersten drei Kandidaten als gleichzeitig zugegangen gelten (Beginn der Frist war Samstag, 11. Januar 2025, der Briefkasten am Rathaus wurde am darauffolgenden Montagmorgen vor 7.30 Uhr geleert), musste das Los bei der Sitzung des Gemeindewahlausschusses entscheiden.
Wie vom Gemeinderat bereits in der November-Sitzung beschlossen, findet die offizielle Kandidatenvorstellung der Stadt Eppelheim am Dienstag, 11. März 2025, ab 19 Uhr in der Rudolf-Wild-Halle statt. Die Modalitäten der Veranstaltung legte ebenfalls der Gemeindewahlausschuss am vergangenen Montag fest.
Leiten wird die Veranstaltung die Mediatorin und Moderatorin Nina Scheitweiler aus Schwetzingen.
Die Bewerber und die Bewerberin haben jeweils 10 Minuten Zeit, sich in Abwesenheit der anderen fünf vorzustellen.
Anschließend werden alle aufs Podium kommen, um die Fragen der wahlberechtigten Eppelheimerinnen und Eppelheimer zu beantworten. Auch hierbei gilt eine maximale Redezeit, die für alle sichtbar eingeblendet ist. Es können maximal 20 Fragen aus dem Publikum gestellt werden.
Briefwahl ab sofort auch im Rathaus möglich
Die Briefwahlunterlagen sind verschickt. Wer am Wahltag verhindert ist und dennoch sicher sein möchte, dass seine Stimmabgabe rechtzeitig eintrifft, kann gerne auch mit seinen Unterlagen im Rathaus vorbeikommen und in einer der Wahlkabinen vor Ort seine Stimme abgeben. Sie sind im Erdgeschoss vor den Bürgerservice-Räumen aufgestellt. Ziehen Sie bitte zuvor eine Nummer im Foyer, damit Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Wahlscheine aushändigen können.
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl Eppelheim (23,6 KB)
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl Eppelheim (36 KB)
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Stichwahl am 6. April 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (mit der Deutschen Post) zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an: buergeramt@eppelheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Wahldienststelle der Stadt Eppelheim unter der Telefonnummer 06221/794-120 oder -123 sowie per E-Mail an: buergeramt@eppelheim.de
Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl Eppelheim (34,6 KB)
Bekanntmachung: Einsicht in das Wählerverzeichnis (38,5 KB)
Stellenausschreibung
Die Stelle des / der hauptamtlichen
Bürgermeisters / Bürgermeisterin (m/w/d)
der Stadt Eppelheim (ca. 15.000 Einwohner), Rhein-Neckar-Kreis, ist wegen des Ausscheidens der bisherigen Amtsinhaberin neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Wahl, Rechtstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 23. März 2025, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 06. April 2025 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger (ab 11. Januar 2025) und spätestens am Montag, 24. Februar 2025, 18:00 Uhr, mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ in verschlossenem Umschlag eingereicht werden bei der Stadt Eppelheim, zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Schulstraße 2, 69214 Eppelheim.
Der Bewerbung müssen folgende Unterlagen beigelegt oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachgereicht werden:
25 Unterstützungsunterschriften gemäß § 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen, jeweils einzeln auf amtlichen Formblättern.
Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck.
Von Unionsbürger/innen eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaats besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Amtliche Formblätter und Vordrucke können ab sofort beim Wahlamt der Stadt Eppelheim angefordert werden.
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. Informationen zur Stadt Eppelheim erhalten Sie unter www.eppelheim.de