Anzeige eines Sterbefalles
Die Beurkundung des Sterbefalles erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Bitte achten Sie darauf, dass der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bürgerservice.
Ihre Ansprechpartner im Rathaus:
Herr
Michael Eck
Standesbeamter
Gebäude
Rathaus
Raum
9
Frau
Monika Hönig
Standesbeamtin
Gebäude
Rathaus
Raum
10