Parkerleichterungen für Schwerbehinderte


Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden können im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung Parkerleichterungen gewährt werden. Dabei muss vom Versorgungsamt festgestellt worden sein, dass die Person nicht im Stande ist, sich außerhalb eines Autos fortzubewegen. Im Schwerbehindertenausweis ist das Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ eingetragen. Trifft dies zu, kann der blaue EU-einheitliche Ausweis ausgestellt werden.

Um einen entsprechenden Ausweis zu beantragen, legen Sie bitte Ihren Schwerbehindertenausweis, sowie ein aktuelles Lichtbild vor.

Personen, die das Merkzeichen „aG“ nur knapp verfehlen kann in Ausnahmefällen eine bundesweit gültige Ausnahme erteilt werden. Damit müssen Parkgebühren nicht entrichtet werden und es kann in eingeschränkten Haltverboten oder in verkehrsberuhigten Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Auf Parkflächen mit dem Rollstuhlsymbol darf jedoch nicht geparkt werden.

Die Sonderparkberechtigung gilt für den Behinderten persönlich und ist somit nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Der Ausweis wird maximal für 5 Jahre ausgestellt.

Frau Claudia Wegerer

Sachbearbeiterin

Telefon 06221 794114
Fax 06221 794164
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (oder nach telefonischer Vereinbarung)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 14:00 - 18:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus
Raum 15
Aufgaben

Verkehrsbehörde, Ordnungswidrigkeiten, Sondernutzungerlaubnisse, Anwohnerparkausweise

Frau Lea-Ayleen Schönerstedt

Sachbearbeiterin

Telefon 06221 794115
Fax 06221 794164
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (oder nach telefonischer Vereinbarung)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 14:00 - 18:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus
Raum 14
Aufgaben

Bußgeldstelle, Anwohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise

Frau Aylin Tink

Sachbearbeiterin

Telefon 06221 794118
Fax 06221 794164
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (oder nach telefonischer Vereinbarung)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 14:00 - 18:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus
Raum 13
Aufgaben

Bußgeldstelle, Anwohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Gewerbeamt