Hinweise zu den Parkregelungen für Bewohner der Stadt Eppelheim
Für die Bewohnerinnen und Bewohner unten stehender Bewohnerparkzonen hat die Stadtverwaltung Bewohnerparkplätze ausgeschildert. Für diese Bewohnerparkplätze kann bei der Verkehrsbehörde der Stadt Eppelheim oder per E-Mail mit folgendem Antragsformular ein Bewohnerparkausweis der entsprechenden Bewohnerparkzone beantragt werden. Die Bewohnerparkausweise gelten jeweils für die Dauer eines Jahres. Die Gültigkeit des Bewohnerparkausweises beginnt immer zum 01.03. eines Jahres und endet am 28. oder 29. Februars des Folgejahres.
Gesetzliche Halt- und Parkverbote, durch Beschilderung festgelegte Haltverbotsbereiche, sowie Parkscheinautomatenregelungen müssen natürlich von allen Verkehrsteilnehmern/innen berücksichtigt werden.
Für welche Parkzone kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Zum Erwerb eines Bewohnerparkausweises sind nur Personen berechtigt, die im Bereich einer Bewohnerparkzone tatsächlich wohnen, dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und denen nachweislich kein Stellplatz auf dem Grundstück zur verfügung steht.
Folgende Bewohnerparkzonen sind in Eppelheim eingerichtet:
Bewohnerparkzone 1: Kirchheimer Straße, Peter-Böhm-Straße, Friedrichstraße
Bewohnerparkzone 2: Beethovenstraße, Haydnstraße, Konrad-Adenauer-Ring (zwischen Grenzhöfer Straße und Beethovenstraße)
Bewohnerparkzone 3: Dr.-Emil-König-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Blumenstraße (zwischen Hauptstraße und Scheffelstraße)
Bewohnerparkzone 4: Schillerstraße, Schulstraße, Wasserturmstraße, Hermann-Löns-Straße, Gerhard-Hauptmann-Straße, Franz-Holzmann-Straße, Jakob-Ruppert-Straße, Adalbert-Stifter-Straße
Bewohnerparkzone 6: Christophstraße zwischen Attigweg und Blumenstraße.
Welchen Vorteil bietet der Bewohnerparkausweis?
Der Bewohnerparkausweis berechtigt dazu, das Fahrzeug im Bereich der jeweiligen Bewohnerparkzone –zeitlich unbegrenzt- parken zu dürfen.
Er garantiert jedoch keinen festen Stellplatz.
Wie erhalte ich einen Bewohnerparkausweis und was kostet er?
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Stadt Eppelheim, die oder der mit Hauptwohnung im Bereich einer ausgewiesenen Bewohnerparkzone gemeldet ist und ein Auto auf sich zugelassen hat oder nachweislich ein Auto zur dauernden Nutzung überlassen bekommt, kann im Rathaus bei der Verkehrsbehörde der Stadt Eppelheim einen Bewohnerparkausweis für die jeweilige Bewohnerparkzone beantragen. Das Antragsformular kann auch hier ausgefüllt werden und per E-Mail an die Verkehrsbehörde gesendet werden.
Die Benutzungsgebühr beträgt 96 € und gilt vom 01.03. eines Jahres bis zum letzten Tag des Vormonats.
Für die Jahre 2024 und 2025 beträgt die Benutzungsgebühr 144 € jährlich.
Ab 2026 beträgt die Benutzungsgebühr 192 € jährlich.
Erlischt der Bewohnerparkausweis im laufenden Jahr erfolgt eine Erstattung von 1/12 für jeden vollen nicht genutzten Monat. Bei einer Rückgabe wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 25,00 € erhoben.
Wird der Bewohnerparkausweis während des laufenden Jahres beantragt, so entfallen 1/12 der Kosten für jeden vollen nicht genutzten Monat.
Was muss ich tun, wenn sich mein Kennzeichen ändert oder ich ein neues Fahrzeug fahre?
Ergeben sich Änderungen hinsichtlich des Kennzeichens, wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt. Hierfür wird eine einmalige Gebühr von 25,00 € erhoben.
Welche Regelungen gelten für Besucher/innen?
Für Besucherinnen und Besucher können bei der Verkehrsbehörde der Stadt Eppelheim Bewohnerinnen und Bewohner Besucherparkausweise erworben werden. Pro Besucherparkausweis wird eine Gebühr von 1,00 € erhoben.
Download:
Rechtsverordnung der Stadt Eppelheim über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (21,6 KB)
Informationen der Stadt Eppelheim zu den Bewohnerparkausweisen (687,6 KB)
Antrag Bewohnerparkausweis (198,2 KB)
Plan Bewohnerparkzonen (6,844 MB)
Ihre Ansprechpartner im Rathaus:
Sachbearbeiterin
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